letzte Änderung am: 10 April 2012

Frank Sundermann, Ihr Landtagskandidat


Erststimme =
Stimme für das Tecklenburger Land

1 Bei der Landtagswahl in NRW am 13. Mai wird mit Erst- und Zweitstimme gewählt.

3 Mit der Zweitstimme wird die Partei gewählt. 4 Sie entscheidet, mit wie vielen Abgeordneten jede Partei im Parlament vertreten sein wird.

2 Mit der Erststimme wählen Sie einen Direktkandidaten in den Landtag nach Düsseldorf, der dort die Interessen des Tecklenburger Landes vertritt.
4 In jedem Wahlkreis ist der Bewerber gewählt, der die einfache Mehrheit der gültigen Erststimmen erhält.
Die Stimmen für die anderen Kandidaten (siehe Grafik ) fallen dann unter den Tisch und haben so keinen Einfluss auf die Zusammensetzung des Landtages


Gewählt wäre durch die Erststimmen nur Kandidat A!

Die Erfahrungen der Bundestagswahlen zeigen, dass bis auf wenige Ausnahmen mit der Erststimme die Kandidaten von SPD oder CDU direkt gewählt werden.

Daher möchte ich Sie bitten, keine Erststimme für das Tecklenburger Land zu verschenken und mir Ihre Erststimme zu geben.



Frank Sundermann